Ambulante Betreuung, Hilfe für junge Volljährige (§ 41)
Betreutes Wohnen
Die Dauer der Hilfe richtet sich nachdem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart.
Die Betreuung kann im Rahmen des Betreuten Wohnens – also in der eigenen Wohnung des Jugendlichen - oder im gewohnten Umfeld der Familie stattfinden. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen des/der Jugendlichen.
Unser Angebot des Betreuten Wohnens richtet sich an männliche und weibliche Jugendliche und junge Erwachsene, in der Regel ab 16 Jahren, deren Verbleib in der Herkunftsfamilie nicht möglich ist. Ziel ist eine Verselbstständigung und gesellschaftliche Integration der jungen Menschen.
Wir bieten eine individuelle, am Einzelfall orientierte Hilfe in Form von Beratung, Betreuung und Begleitung an und stellen ein geschütztes Lernfeld zur Verfügung.
Aufgaben umfassen:
- Wohnungssuche
- Hilfe bei Beschaffung von Erstausstattung und Einrichtung
- Hilfestellung bei Formalitäten
- Anleitung zur Haushaltsführung
- Umgang mit Geld / Schuldenregulierung
- Behördengänge / Ämterbegleitung
- Erstellung von Tagesabläufen
- Unterstützung bei Einkäufen
- Unterstützung bei Hausaufgaben
- Hilfestellung bei Berufsorientierung / Lehrstellensuche
- Lösungsansätze im Umgang mit Konflikten mit der Herkunftsfamilie
- Begleitung Gesundheitsfürsorge
- Körperpflege und Hygiene