Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes Angebot nach § 31 SGB VIII.
Sie dient der Unterstützung des gesamten Familiensystems mit dem Ziel der Wiederherstellung eines gelingenden Miteinanders.
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Förderung einer gelingenden Kommunikation, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

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Rechtsprechung zu § 31 SGB VIII
246 Entscheidungen zu § 31 SGB VIII in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 22.04.2021 – L 18 SO 18/19
Sozialhilfe: Originäre sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Zum selben Verfahren:
- SG Würzburg, 12.12.2018 – S 15 SO 107/16
Abgewiesene Klage im Streit um Kostenerstattung für Jugendhilfe
- SG Würzburg, 12.12.2018 – S 15 SO 107/16
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2025 – 12 S 1224/24
Beendigung der Leistung; Erziehungsbeistandschaft; Inobhutnahme; …
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 19.07.2024 – 8 K 3002/22
Jugendhilferechtlicher Zuständigkeitsstreit bei Trägern in mehreren …
- VG Karlsruhe, 19.07.2024 – 8 K 3002/22
- VGH Bayern, 02.12.2019 – 12 BV 19.1737
Kein Wechsel des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers bei einem einheitlichen …
- OVG Sachsen, 12.09.2024 – 3 A 271/22
Geeignetheit einer angebotenen Familienhilfe; Beurteilungsspielraum; Anspruch auf …
- VG München, 09.06.2021 – M 18 K 17.4586
Zur örtlichen Zuständigkeit für Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hilfe zur …
- OVG Sachsen, 26.06.2018 – 4 A 87/16
Jugendhilfe, Heimerziehung, Familienhilfe, Erziehungshilfe, Aufenthalt, …
- VG Saarlouis, 12.01.2018 – 3 K 146/15
Geeignetheit einer angebotenen Familienhilfe und unverhältnismäßige Mehrkosten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2020 – 12 A 2816/17
Rechtsstreit um einen Anspruch auf Bewilligung von Hilfe zur Erziehung in Form …
Querverweise
Auf § 31 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegesetz – (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- §
(Aufgaben der Jugendhilfe)
- Leistungen der Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung
- §
(Hilfe zur Erziehung)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Örtliche Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
- §
(Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige)
- §
(Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder)
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- §
(Erhebungsmerkmale)Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)
- 1. Abschnitt
- §
(Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger)
- Sonstige Vorschriften
- §
(Bereitstellung von Einrichtungen)
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