Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang ist ein Angebot zur Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts zwischen Eltern und deren Kindern, die nach §§ 33 und 42 SGB VIII in Pflegefamilien untergebracht sind. Das Angebot ist weiterhin zur Ausübung des Umgangs mit den Eltern nach einer Inobhutnahme gem. §8a SGB VIII gedacht. Zusätzlich richtet sich das Angebot an Familien, die sich nach Trennung/Scheidung in konfliktbehafteter Beziehung/Hochstrittigkeit befinden, unter der das Kind im Sinne des §8a beeinträchtigt ist.
Ziele des begleiteten Umgangs können sein:
- Erhaltung bzw. (Wieder-) Aufbau des Kontaktes zwischen Kindern und ihren Eltern
- Entwicklung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung unter Berücksichtigung aller Aspekte der Erhaltung des Kindeswohls
- Herstellung von Beziehungskontinuität einhergehend mit positiven Beziehungserfahrungen zu den Eltern
- Pädagogische Vermittlung der Entwicklung von Feinfühligkeit zur Stärkung von Bindungs-/Beziehungsqualität
- Unterstützung der Eltern, sich mit ihrem Kind altersgemäß und unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes zu beschäftigen
- Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse der Kinder
- Verminderung von Loyalitätskonflikten
- Befähigung der Eltern, längerfristig Kontakte selbständig zu gestalten
- Förderung der Identitätsentwicklung des Kindes durch Unterstützung bei Integration des Trennungserlebens in eigene Biographie
- Klärung der Sinnhaftigkeit älterer Kontakte
Kontakt:
FamilienForum Umgangsstelle
Goethestraße 29-31
66538 Neunkirchen
06821 8691806

