Betreuungsweisung
Eine Betreuungsweisung ist eine erzieherische Maßnahme nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), die vom Jugendgericht gegenüber einem straffällig gewordenen Jugendlichen oder Heranwachsenden angeordnet werden kann. Ziel der Maßnahme ist es, den jungen Menschen durch eine sozialpädagogische Fachkraft in seiner persönlichen Entwicklung zu unterstützen und ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, sowie die Aufarbeitung der vorherigen Straftat. Die Betreuung umfasst regelmäßige Gespräche, in denen an individuellen Problemen gearbeitet wird zum Beispiel:
Der Jugendliche ist verpflichtet, aktiv mitzuwirken und die Termine zuverlässig wahrzunehmen. Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach dem Einzelfall, beträgt aber meist mehrere Monate. Die Maßnahme ist nicht als Strafe im klassischen Sinne zu verstehen, sondern als pädagogische Hilfe mit dem Ziel, den Jugendlichen zu stabilisieren und seine soziale Integration zu fördern.
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